9. Oktober 2024

Mandanteninformation Oktober 2024

Mandanteninformation für den Monat Oktober 2024 zu aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und sonstigen steuer- sowie arbeitsrechtlichen Fragen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Keine einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei unklarer Vertragsgestaltung
  • Steuerberatungskosten sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen
  • Kindergeldanspruch bei nachträglich bekannt gewordenem Ausbildungsverhältnis eines volljährigen Kindes – Nichteinlegung
    eines Einspruchs als grobes Verschulden
  • Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft
  • DBA-Schweiz: Grenzgängerregelung bei nicht ganzjähriger Beschäftigung
  • Begünstigungsvorschriften für den Erwerb eines Kommanditanteils bei Erbschaftsteuer anwendbar
  • Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen
  • Art und Weise der Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung ist eine Tatsache – Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach
    Außenprüfung zulässig
  • Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für den Kauf von Bestandsimmobilien gestartet
  • Neue Heizungsförderung: Antragstellung für alle möglich
  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
  • Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität
  • Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Guten Tag,

das Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein
Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust zu versteuern ist.

Mit steuerlichen Verbesserungen will die Bundesregierung im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative die Elektromobilität stärken. Künftig sollen Unternehmen von einer
Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat darüber informiert, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt werden soll. Sie wird entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto vergeben.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.